Alleinstehende sollen mit 25 Quadratmetern auskommen. Der Sozialverband VdK ist empört über die schwarz-gelben Pläne.

Berlin. Einigen Hartz-IV-Empfängern droht der Umzug in kleinere Wohnungen. Das Bundesarbeitsministerium will deren Wohnungen künftig mit denen von Niedrigverdienern regional vergleichen lassen. „Die Voraussetzungen der Mietkosten sind sicher ganz unterschiedlich in der Innenstadt von München oder in der Uckermark“, sagte Ministeriumssprecher Jens Flosdorff. Die klammen Kommunen sollten daher selbst entscheiden, bis zu welcher Größe sie die Miete übernehmen.

Der Vorschlag geht auf die Empfehlung einer Expertengruppe des Bundesarbeitsministeriums zurück. Der Sprecher verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die Lebensumstände von Hartz-IV-Empfängern mit den von Niedrigverdienern verglichen werden könnten. Dies sei „nur sachgerecht“. Ob das gesamte Paket zu Einsparungen führe, könne er noch nicht sagen.

Flosdorff betonte jedoch, mit der regionalen Pauschalisierung entfalle die „aufwendige individuelle Berechnung“ vor Ort. Diese hatte bereits öfter zu Klagen geführt. „Künftig ist es so, dass die Kommunen eine Grenze festlegen können, unter der sie nicht mehr individuell die Angemessenheit prüfen müssen“, sagte der Sprecher. Die Grenzen müssten sich jedoch an Kriterien wie dem Mietspiegel orientieren und regelmäßig überprüft werden.

Die „Financial Times Deutschland“ hatte berichtet, der Wohnungsanspruch für Alleinstehende könnte auf nur noch 25 statt 45 Quadratmeter beschränkt werden. Eine weitere Ministeriumssprecherin sagte dazu im Gespräch mit der Agentur apn: „Es ist nicht so, dass wir den Kommunen Quadratmeter vorgeben.“ Zudem bekräftigte sie: „Es geht primär nicht darum, Kosten zu sparen, sondern darum, die Verwaltung transparenter zu machen und die Gerichte zu entlasten.“

Der Sozialverband VdK warnte erneut vor einer Spaltung der Gesellschaft. „Wer immer nur den Rotstift bei den sozial Schwachen ansetzt und höhere Belastungen der Vermögenden in Deutschland scheut, vergrößert die Kluft zwischen Arm und Reich“, erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Alle Sparpläne der schwarz-gelben Bundesregierung belasten einseitig Hartz-IV-Familien, arbeitslose ältere sowie behinderte und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen.“

Die „FTD“ berichtete darüber hinaus über eine weitere „Arbeitsgruppe Standards“ bei der Gemeindefinanzkommission des Bundesfinanzministeriums. Diese habe über 200 zusätzliche Sparideen gesammelt. Demnach könnten etwa Behinderte nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen. „Zu keinem dieser Punkte gibt eine politische Zustimmung“, erklärte die Sprecherin des Arbeitsministeriums. Sie müssten erst noch bewertet werden.