Ab August gelten 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. Azubis und Betreuer für Demenzkranke sind von der Regelung ausgenommen.

Berlin. Für die rund 800.000 Beschäftigten in der Pflegebranche gilt ab August ein gesetzlicher Mindestlohn. Die entsprechende Rechtsverordnung passierte am Mittwoch das Bundeskabinett. Demnach müssen die Beschäftigten in Altenheimen und bei ambulanten Diensten im Westen mindestens 8,50 Euro und im Osten 7,50 Euro erhalten. Der Mindestlohn soll in zwei Stufen ab 2012 und ab Juli 2013 um jeweils 25 Cent steigen. Ende 2014 soll die Wirkung überprüft werden. Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende sowie besonders ausgebildete Betreuer für Demenzkranke sind von der Regelung ausgenommen.

Im März hatte sich eine Pflegekommission einstimmig auf Empfehlungen für die Lohnuntergrenzen verständigt. An dem Gremium waren Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, sowie Vertreter kirchlicher Dienste und Dienstnehmer beteiligt. Mit der entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) endet ein monatelanges Tauziehen. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) wollte den Mindestlohn eigentlich bis Ende 2011 befristen.

Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, sprach von einem „Zeichen der Vernunft beim Einstiegslohn für Hilfskräfte“. Da der Mindestlohn auch für ausländische Unternehmen gelte, die Pflegeleistungen in Deutschland anbieten, gebe es auch für ausländische Hilfskräfte „künftig keinen Grund, für einen geringeren Stundenlohn in Privathaushalten zu arbeiten“, so Meurer. Ab Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Mindestlöhne in Deutschland gelten bereits in zahlreichen anderen Branchen: am Bau, in der Abfallwirtschaft, in Großwäschereien, im Elektrohandwerk, für Gebäudereiniger, Dachdecker, ungelernte Maler und Lackierer.