Wohin mit gefährlichen Straftätern nach ihrer Haft? Die FDP will hohe Hürden für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung, die Union Sondergerichte.

Berlin/Osnabrück. Die Unionsfraktion rückt nach einem Medienbericht wieder von der Einigung der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung ab. Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Die Pläne der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung sind für die Union so nicht zustimmungsfähig, weil sie zu kurz greifen.“ Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sprach von einem Vorpreschen der Justizministerin, deren Vorschläge jetzt in der Koalition wieder eingesammelt würden.

Das schwarz-gelbe Kabinett hatte vor zwei Wochen Eckpunkte für ein neues Gesetz von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beschlossen. Nach ihren Plänen soll es eine Sicherungsverwahrung nur noch in zwei Fällen geben: wenn diese bereits im Urteil vorgesehen ist oder wenn sich das Gericht eine spätere Anordnung zumindest vorbehalten hat. Bei der Sicherungsverwahrung werden als hochgefährlich geltende Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Haft behalten.

Die Union will dem Zeitungsbericht zufolge auch an der nachträglichen Sicherungsverwahrung festhalten, die noch nach einem Urteil während der Haftzeit angeordnet werden kann. Nach dem Konzept von CDU/CSU soll die Sicherungsverwahrung durch eine verstärkt auf Therapie ausgerichtete Sicherheitsunterbringung ersetzt werden, die durch ein eigenes Bundesgesetz neu eingeführt würde.

Die Union will demnach auch speziell besetzte Gerichte einrichten, die über den Freiheitsentzug zum Schutz der Allgemeinheit entscheiden sollen. Die Hürden für eine nachträglich angeordnete Sicherheitsunterbringung sollen zudem herabgesetzt werden.

Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, wenn sich Hinweise auf eine besondere Gefährlichkeit des Täters erst während der Haft zeigten, müsse die Justiz auch künftig darauf reagieren können. Müssten derartige Gefangene freigelassen werden, entstünden gefährliche Schutzlücken. Elektronische Fußfesseln seien bei entlassenen Straftätern, die sich frei bewegen dürfen, kein tauglicher Ersatz.