Das Arbeitsministerium feilt noch an den an Details. Die Wirtschaft will jedoch Ausnahmen: Flexible Beitragszahlungen sollen möglich sein.

Hamburg/Berlin. Das Arbeitsministerium von Ursula von der Leyen (CDU) muss die Pläne für eine Rentenversicherungspflicht von Selbstständigen verschieben. Obwohl schon im Rahmen des Rentenpakets konkrete Vorschläge für eine bessere Altersvorsorge von Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen erarbeitet werden sollten, wird ein Gesetz noch auf sich warten lassen. Wie das Abendblatt aus dem Ministerium erfuhr, gebe es bislang nur eine Entscheidung, dass eine verpflichtende Absicherung für die kommt, die nicht in berufsständischen Versorgungswerken oder in der Künstlersozialkasse organisiert sind. Wie diese Rentenpflicht aussieht, ist dabei noch offen.

"Eventuell wird es bis zum Herbst Eckpunkte geben", heißt es im Arbeitsministerium. "Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen." Und daran hat offensichtlich auch ein Hamburger seinen Anteil. Der Computer-Unternehmer Tim Wessels, 27, hatte dank des Erfolgs seiner Online-Bundestagspetition gegen eine Versicherungspflicht eine neue Diskussion in Gang gebracht (das Abendblatt berichtete). Nach einem Gespräch mit von der Leyen sicherte sie ihm zu, die Argumente aus der Wirtschaft ernst zu nehmen. "Der Mann ist akzeptiert und glaubwürdig", bestätigte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Mit Wessels soll es einen regelmäßigen Austausch geben.

+++ 80 000 gegen Rentenversicherung für Selbstständige +++

Allerdings dringt von der Leyen darauf, dass sich kein Selbstständiger aus der Vorsorgepflicht stehlen kann und am Ende des Arbeitslebens dann doch auf die Grundsicherung (Hartz IV im Alter) angewiesen ist, die von der Allgemeinheit gezahlt werde. Man akzeptiere die unternehmerische Freiheit, heißt es im Ministerium, aber für das Risiko einer Altersarmut dürfe nicht allein die Gesellschaft geradestehen.

Deshalb soll eine unabhängige Stelle eingerichtet werden, die die private Altersvorsorge derjenigen prüft, die eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente ablehnen. Diese Stelle soll nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt werden. Außerdem werden Karenzzeiten für Jungunternehmer geprüft. Sie könnten beispielsweise in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit von der Rentenversicherungspflicht befreit werden, bis ihr Geschäftsmodell trägt.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert, dass Selbstständige nicht gezwungen werden, auch die Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Ihnen solle wegen schwankender Einnahmen außerdem erlaubt werden, flexible Beiträge zu zahlen, heißt es in einem DIHK-Papier.