Einigung sieht unabhängige Kommission aus Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeber vor, die eine Lohnuntergrenze festlegen soll.

Berlin. Die Union hat sich auf ein Modell für die Festlegung eines einheitlichen Mindestlohns in Bereichen verständigt, in denen es keine gültigen Tarifverträge gibt. Eine Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion verständigte sich am Mittwoch nach Angaben aus Teilnehmerkreisen mit Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf ein Verfahren für eine „tarifoffene, allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze“. Die Einigung sehe eine parteiunabhängige Kommission aus Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeber vor, die eine Lohnuntergrenze festlegen und jährlich überprüfen soll. Wenn sich die Kommission festfahre und nicht auf einen Schlichter einigen könne, solle letztlich das Los über einen Schlichter entscheiden. Details wollen die Fraktionsexperten und die Ministerin am Nachmittag vorstellen.

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Die geplante Lohnuntergrenze setzt damit bestehende Tarifverträge nicht außer Kraft. Die Union wolle nun mit dem Koalitionspartner FDP Verhandlungen aufnehmen, um noch in diesem Jahr ein Gesetz auf den Weg zu bringen, hieß es weiter aus Teilnehmerkreisen. Die Kommission erhalte auch die Möglichkeit, Ausnahmen von der Lohnuntergrenze zu bestimmen. Derartige Differenzierungen müssten aber sachlich gerechtfertigt sein.