Union, SPD und FDP erwägen, das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag weiter zu beschränken. Viele Parlamentarier sind hell empört.

Berlin. Abgeordnete sollen im Bundestag künftig nur noch ans Rednerpult treten dürfen, wenn es den Fraktionen passt. Das sieht ein Entwurf von Union, SPD und FDP vor, der im Parlament für helle Aufregung sorgt. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) erteilt den Vorschlägen eine klare Absage. CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach meldete verfassungsrechtliche Bedenken an. In den Fraktionsspitzen von SPD und FDP wird das Vorhaben verteidigt.

Thierse argumentierte in der Zeitung „Sonntag Aktuell“, eine starre Regelung, wer reden dürfe und wer nicht, „wäre nicht sinnvoll und entspräche weder dem Geist des Parlamentarismus noch dem Inhalt der Debatten“. Bosbach sagte dem „Hamburger Abendblatt“ (Montag): „Eine lebendige Demokratie muss es aushalten können, dass Parlamentarier auch einmal außerhalb der vorgegebenen Rednerreihenfolge das Recht bekommen, eine abweichende Meinung kurz zu begründen.“

Rederecht im Bundestag soll offenbar stärker kontrolliert werden

Auch CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hat verfassungsrechtliche Bedenken bei der geplanten Beschränkung des Rederechts im Bundestag angemeldet. „Ich habe große Zweifel, ob die Verfassung eine derartige Beschränkung des Rederechts von Parlamentariern erlaubt“, sagte Bosbach dem Hamburger Abendblatt. Eine lebendige Demokratie müsse es aushalten können, dass Parlamentarier auch einmal außerhalb der vorgegebenen Rednerreihenfolge das Recht bekommen, eine abweichende Meinung kurz zu begründen, sagte Bosbach weiter. „Dieses Recht darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Fraktionsführung damit einverstanden ist oder nicht“, betonte der Innenausschuss-Vorsitzende des Bundestags. Er forderte: „Wir sollten die bisherige parlamentarische Praxis beibehalten.“

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag) unter Berufung auf einen Entwurf des Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages berichtet, sollen künftig nur diejenigen Parlamentarier das Wort erhalten, die von den Fraktionen dazu bestimmt wurden. Andere Abgeordnete dürfte der Parlamentspräsident dann nur noch ausnahmsweise und maximal drei Minuten lang reden lassen – und auch dies nur nach Rücksprache mit den Fraktionen. Darüber solle am 26. April im Bundestagsplenum abgestimmt werden.

Die geplante Neuregelung gilt auch als Konsequenz aus der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm im vergangenen September. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte damals großen Unmut ausgelöst, weil er außer der Reihe die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) ans Rednerpult ließ, die von ihren Fraktionen abweichende Meinungen vertraten. Die Fraktionschefs hatten protestiert, der Ältestenrat erteilte Lammert eine Rüge.

Schäffler nannte die Geschäftsordnungspläne eine „Kastration der Abgeordneten durch die Abgeordneten selbst“. „Das Parlament muss auch die Minderheit schützen, das zeichnet eine starke parlamentarische Demokratie aus“, sagte er „Handelsblatt Online“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kündigte Widerstand an. „Mit der faktischen Abschaffung der mündlichen Erklärung zur Abstimmung wird die Artikulation des einzelnen Abgeordneten in Konfliktsituationen mit seiner Fraktion massiv eingeschränkt. Das ist in keinem Fall hinnehmbar“, erklärte er. „Die Vorschläge werden weder von Grünen und Linken noch vom Präsidenten akzeptiert. Sie sind nicht entscheidungsreif.“

Die FDP-Abgeordnete Sylvia Canel sagte der „Hamburger Morgenpost“ (Sonntag): „Das ist ein nicht hinnehmbarer, massiver Einschnitt in die Rechte des Bundestagspräsidenten.“ Linken-Chef Klaus Ernst sagte dem Blatt: „Ein Maulkorb für Kritiker kommt für uns nicht in die Tüte. Abweichler sollen mundtot gemacht werden. Das widerspricht dem Geist der Verfassung.“ Der parlamentarische Geschäftsführung der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen versicherte am Sonntag in Berlin: „Selbstverständlich wird es mit der FDP keinen Maulkorb für Abgeordnete geben.“ Vielmehr sollten sich Abweichler in Zukunft ausdrücklich auf ihr Recht aus der Geschäftsordnung berufen können. Dies sähen die bisher gültigen Regelungen nicht vor.

Auch SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier widersprach in der „Leipziger Volkszeitung“ (Montag) dem Eindruck, Abweichlern solle das Rederecht im Bundestag genommen werden. „Ich denke, das wird so nicht passieren.“ Möglicherweise habe die „Präsidialspitze“ des Bundestages die geplante Neuregelung „etwas zugespitzt darstellen wollen“. (dpa/abendblatt.de)