Von Sonntag an müssen sich die Beamten dort mit Namen kenntlich machen. Dies gilt nicht bei Ausschreitungen oder Demonstrationen.

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Polizisten müssen von Sonntag (1. April) an in der Regel ein Namensschild tragen. Der entsprechende Erlass sei herausgegeben worden, teilte das Innenministerium am Freitag mit. Das Tragen eines Namensschildes war bisher freiwillig. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei hat bislang aber nur ein Bruchteil der Beamten das Namensschild an der Uniform. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) will mit der Pflicht mehr Transparenz und Bürgernähe schaffen. In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell etwa 6800 Polizeibeamte.

Das Innenministerium wies Forderungen aus der SPD und des Datenschutzbeauftragten Harald von Bose zurück, wonach die Pflicht zum Namensschild in einem Gesetz festgelegt werden müsse. Nach Auffassung des Innenministeriums reiche ein Erlass, der Landtag könne aber in der Debatte über die Reform des Polizeigesetzes eine entsprechende Formulierung dazu ergänzen, sagte eine Sprecherin. SPD-Politiker Rüdiger Erben hatte argumentiert, dies schaffe für die Beamten mehr Rechtssicherheit.

Die Pflicht zu einem Namensschild an der Uniform besteht nicht bei besonders gefährlichen Einsätzen wie zum Beispiel bei gewalttätigen Demonstrationen. In der SPD läuft derzeit ein Mitgliederentscheid zu der Frage, ob die Beamten bei Demonstrationen eine individuelle Nummer zur Identifizierung tragen sollen. Dies lehnt die CDU ab. Vorreiter für die Schilder ist Berlin, wo die Beamten zwischen dem Namen und einer Nummer auswählen können. (dpa)