Berlin. Nicht die Bundesregierung, sondern das Präsidialamt wird darüber entscheiden, ob dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff der sogenannte Ehrensold zusteht. Das sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Berlin. Dies sei in der "Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung" geregelt, und so auch bei Wulffs Vorgänger Horst Köhler praktiziert worden. Regierungssprecher Steffen Seibert ergänzte: "Entscheidend ist die Meinungsbildung, die im Bundespräsidialamt stattfindet."

Nach dem "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge von etwa 200 000 Euro pro Jahr. Dies gilt auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen".