Weiter unklar, ob Schwarz-Gelb die Sechs-Milliarden-Reform durchsetzen kann

Berlin. Die von Schwarz-Gelb geplanten Steuererleichterungen für Bürger spalten den Bundesrat in zwei Lager - und keines hat eine Mehrheit. Deshalb konnte sich die Länderkammer am Freitag auch zu keiner gemeinsamen Stellungnahme zum Abbau der sogenannten kalten Progression durchringen. Nach Ansicht der SPD-geführten Länder belastet die geplante Steuersenkung die öffentlichen Haushalte im Umfang von sechs Milliarden Euro und widerspricht der unbedingt notwendigen Haushaltskonsolidierung.

Die kalte Progression nimmt den Bürgern klammheimlich Geld weg: Das Gehalt steigt, trotzdem bleibt weniger Nettoeinkommen übrig. Grund ist der progressive Steuertarif. Mit jeder Einkommenserhöhung steigt die Steuer - aber stärker als das Einkommen. Der Gesetzentwurf will diesen nicht gewollten Belastungen über eine Korrektur des Einkommensteuertarifs entgegenwirken. Der Grundfreibetrag soll 2013 und 2014 auf 8354 Euro angehoben werden. Zudem soll der Tarifverlauf im Bereich der Progressionszonen im gleichen prozentualen Ausmaß angepasst werden. Über die Steuerpläne wird der Bundesrat nicht vor März abstimmen.

Zudem fasste die Länderkammer eine Vielzahl von Beschlüssen:

Bankenrettungsfonds: Der sogenannte Soffin (480 Milliarden Euro) soll ein zweites Mal starten. Dann können deutsche Banken notfalls auch mit Staatshilfe die höheren Kapitalanforderungen im Zuge der Schuldenkrise erfüllen.

Abfallgesetz: Das neue Gesetz stärkt die Rechte der Kommunen gegenüber privaten Entsorgern beim Zugriff auf wertvolle Abfälle.

Telefon-Warteschleifen: Bei Servicenummern dürfen nach einjähriger Übergangsfrist keine überteuerten Warteschleifen mehr geschaltet werden. Unter Vorwahlen wie 0180 oder 0900 wurden dafür bislang bis zu drei Euro und mehr fällig. Erlaubt bleiben Warteschleifen bei Gratis-Nummern, bei Hotlines mit Ortsvorwahl sowie bei Anrufen, für die ein Festpreis gilt oder die angerufene Firma die Kosten trägt.

Behörden-Auskünfte: Verbraucher können bei Behörden bald einfacher Auskünfte über Lebensmittel, Futtermittel und technische Geräte einholen.

Kooperationsverbot: Anträge von Schleswig-Holstein und Hamburg auf Streichung des Kooperationsverbots in der Bildung überwies der Bundesrat zur weiteren Beratung in die Ausschüsse der Länderkammer. Das Kooperationsverbot untersagt dem Bund, in Bereiche zu investieren, für die nach der Verfassung allein die Länder zuständig sind.

Mediation: Der Bundesrat stoppte einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf zur außergerichtlichen Streitschlichtung (Mediation) und rief den Vermittlungsausschuss an.