Hamburgs Senatorin will die in der Hansestadt erfolgreich erprobte gerichtsinterne Mediation auch auf Bundesebene bewahren.

Hamburg/Berlin. Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) kämpft in der heutigen Sitzung des Bundesrats für den Erhalt der gerichtsinternen Mediation. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein, Bremen und Nordrhein-Westfalen will Schiedek die Mehrheit der Länderkammer überzeugen, den Bund-Länder-Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Ziel ist, die Streichung der Mediation aus dem entsprechenden Entwurf für ein Bundesgesetz zu verhindern. Nach Informationen des Abendblatts stehen die Chancen nicht schlecht, dass Schiedek eine Mehrheit bekommt.

Darum geht es: Die gerichtsinterne Mediation ist in Hamburg ein Erfolgsmodell. Im vergangenen Jahr wurde in 290 Fällen eine Einigung ohne Richterspruch zwischen den Streitparteien gesucht. Die Erfolgsquote liegt nach Angaben der Justizbehörde bei 80 Prozent. "Hinter einer rechtlichen Auseinandersetzung stehen vielfach ganz andere Probleme", sagte Schiedek dem Abendblatt. Beim klassischen Nachbarschaftsstreit gehe es oftmals nur anscheinend um die Höhe der Hecke. Beim Erbrechtsstreit unter Geschwistern würden meist alte Rechnungen beglichen. "Diese Konflikte werden in Hamburg immer häufiger durch eine gerichtsinterne Mediation viel besser gelöst", sagte Schiedek.

Ursprünglich sah es gut für Mediation aus. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollte mit dem Entwurf für ein "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" auch die Mediation durch Richter festschreiben. Doch die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag änderte den Gesetzentwurf in der Weise, dass die gerichtsinterne Mediation nun ausgeschlossen und stattdessen nur noch die außergerichtliche Mediation erlaubt werden soll. Von dieser Regelung profitieren in erster Linie Rechtsanwälte, die für ihre Dienste Gebühren erheben können. Nach Informationen des Abendblatts hatte die Bundesrechtsanwaltskammer gegen den Entwurf von Leutheusser-Schnarrenberger interveniert.

"Die gerichtsinterne Mediation nimmt der Anwaltschaft nichts weg", sagte Schiedek. Beide Formen der Streitschlichtung - gerichtlich und außergerichtlich - könnten nebeneinander existieren. Im Rechtsausschuss des Bundesrates hatte Schiedek mit ihrem Vorstoß bereits Erfolg: Das Gremium stimmte für den Erhalt der gerichtlichen Mediation.