Nach einem Urteil des BGH kann eine Haftstrafe bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Karlsruhe. Bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro muss der Angeklagte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Regel ins Gefängnis. Der 1. Strafsenat hob am Dienstag in einer erstmaligen derartigen Entscheidung die Bewährungsstrafe für einen Geschäftsmann aus Augsburg auf. Damit folgten die Karlsruher Richter der Revision der Staatsanwaltschaft. Die Strafe muss nun vom Landgericht Augsburg neu verhandelt werden.

+++BGH erschwert Straffreiheit bei Steuerhinterziehung+++

Der 60-jährige Angeklagte hatte Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen. Der Geschäftsmann war Mitgesellschafter in zwei Unternehmen, die 2001 an eine Aktiengesellschaft verkauft wurden. Als Verkaufserlös und Vermittlungsprovision erhielt er 2002 umgerechnet knapp 15 Millionen Euro und Aktienanteile. Außerdem blieb er weiter Geschäftsführer in einem der verkauften Unternehmen und erhielt 2006 auch Tantiemen von 570.000 Euro.

Durch teilweise falsche Angaben und Umdeklarieren der Tantiemen als Schenkung erreichte er 2002 und 2006 eine wesentlich günstigere Besteuerung. Dem Fiskus entgingen dadurch 1,1 Millionen Euro an Steuern. Durch eine Betriebsprüfung flog dies auf.