Karlsruhe. Künftig können sich Steuerhinterzieher mit einer Selbstanzeige nicht mehr so einfach vor einer Bestrafung retten. Der Steuersünder müsse zur Steuerehrlichkeit zurückkehren, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Daher müsse die Selbstanzeige alle den Behörden bisher verheimlichten Konten betreffen, und sie müsse vor der Entdeckung der Straftat geschehen. Eine Selbstanzeige während einer polizeilichen Durchsuchung genüge nicht. Der BGH konkretisierte und verschärfte damit die Voraussetzungen, unter denen Steuersünder Straffreiheit wegen einer Selbstanzeige erlangen könnten. (Az.: 1 StR 577/09)