Von den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung wird das Urteil der Verfassungsrichter als Signal für andere europäische Staaten gewertet. Auch sie sollen gegen die Richtlinie vorgehen. Aber auch die Europäische Kommission sieht in der Entscheidung von Karlsruhe keinen Widerspruch zur Politik der EU. "Die Europäische Kommission begrüßt das Urteil, denn es steht in keinem Widerspruch zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung", sagte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Innere Angelegenheiten, dem Hamburger Abendblatt.

"Das Urteil unterscheidet sehr deutlich zwischen der Richtlinie und dem, was durch den Gesetzgeber der einzelnen Mitgliedstaaten geregelt werden kann." Malmström betonte: "Das deutsche Verfassungsgericht hat keine Probleme mit der Richtlinie an sich. Die Direktive lässt den EU-Mitgliedstaaten einen großen Spielraum. Und sie erlaubt eine Umsetzung, die mit den Grundrechten der deutschen Verfassung konform geht."

Während Frankreich und Großbritannien die Richtlinie bereits in nationale Gesetze umgesetzt haben, regt sich auch in anderen EU-Staaten Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die schwedische Regierung weigert sich hartnäckig, die Richtlinie umzusetzen. Ärger gab es auch in Österreich, Irland und Griechenland. Und ähnlich wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe haben auch schon Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien entschieden.