Der Bundestagspräsident soll für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen sorgen. Er "wahrt die Ordnung im Hause", heißt es in der Geschäftsordnung des Parlaments. Seine Möglichkeiten reichen von einem "Ruf zur Sache" bei abschweifenden Rednern bis zum Ausschluss von der Sitzung "Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung". Bis zum Freitag waren seit 1949 erst 23 Abgeordnete des Plenums verwiesen worden. Der amtierende Bundestagspräsident Norbert Lammert (61) musste bis zur Afghanistan-Demonstration der Linken noch gar nicht zu diesem drastischen Mittel greifen.

Die "Arschloch-Affäre" ist der Eklat im Bundestag, der den meisten noch in Erinnerung ist. Beteiligte am 18. Oktober 1984: Joschka Fischer, heute 61 und Bundesaußenminister a.D., Jürgen Reents (Grünen-Abgeordneter), Bundestagspräsident Richard Stücklen (CSU, gestorben 2002) und der damalige Kanzler Helmut Kohl (CDU). Stücklen hatte Reents des Saales verwiesen, weil er Kohl "von Flick freigekauft" genannt hatte. Das erboste Fischer: "Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch", sagte Fischer zu Stücklen. Der nächste Grüne musste gehen.

Wen der Präsident hinauswirft, der muss im Extremfall bis zu 30 Tage draußen bleiben - wie der KPD-Abgeordnete Walter Fisch 1950. Der erste Ausschluss aus dem Bundestag (für 20 Sitzungstage) traf 1949 den SPD-Oppositionsführer Kurt Schumacher. Er hatte Konrad Adenauer als "Kanzler der Alliierten" beschimpft. Der fraktionslose Abgeordnete Wolfgang Hedler wurde 1950 als Störer ausgeschlossen. Er war wegen antisemitischer Äußerungen in Kiel angeklagt. Als Herbert Wehner (SPD) den hinauskomplimentierten Hedler in einem Aufenthaltsraum für Abgeordnete sah, warf er ihn gemeinsam mit anderen SPD-Kollegen hinaus - durch eine Glasscheibe. Auch Wehner wurde danach ausgeschlossen.