Google Street View: Die Ministerin für Verbraucherschutz fordert, Personen und Fahrzeuge vollständig unkenntlich zu machen.

Hamburg. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat den Internetkonzern Google aufgefordert, die Bevölkerung in Deutschland vollständig über den geplanten Dienst "Google Street View" (Straßenansicht) aufzuklären. "Ich erwarte von Google, dass der Konzern offenlegt, wo und wie die Bilder gespeichert und mit welchen privaten Daten verknüpft werden sollen", sagte Aigner dem Abendblatt.

Auch soll Google nach Ansicht der Ministerin "aktiv über die Widerspruchsmöglichkeit informieren". Aigner betonte: "Auch Menschen, die das Internet nicht nutzen, müssen über ihre Rechte informiert werden." Unternehmen, die ganze Städte fotografieren, um die Bilder im Internet zu veröffentlichen und zu vermarkten, sollten aktiv in der Presse über die geplanten Aufnahmeorte informieren, mahnte die Ministerin.

Der Suchmaschinenanbieter Google will mit seinem Service "Street View", der detaillierte Straßen- und Häuseransichten aus Deutschland im Internet zeigt, in diesem Jahr vollständig an den Start gehen. Dann sollen aus allen Städten und Dörfern 360-Grad-Panoramabilder abrufbar sein. Noch sind die Google-Kamerawagen im Land unterwegs und machen Aufnahmen von Straßen, Häusern, Autos und Passanten.

In einer Informationsveranstaltung will das Unternehmen morgen in Berlin Aufklärungsarbeit leisten und laut einer Mitteilung "über den praktischen Nutzen des Dienstes sprechen und die konkreten Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre erläutern".

Nach Angaben der Verbraucherschutzministerin seien zahlreiche Bürger erst durch Presseberichte auf die Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam geworden und hätten sich ein entsprechendes Formular auf der Homepage des Ministeriums heruntergeladen. "Viele Menschen haben Widerspruch eingelegt, weil sie nicht auf den Präsentierteller der digitalen Welt wollen", sagte Aigner. Ihr Appell an den Internetkonzern: "Ich erwarte von Google, dass die Zusage eingehalten wird, sämtliche Widersprüche zu berücksichtigen - und zwar bevor der Dienst ans Netz geht." Die betroffenen Gebäude dürften nicht mehr erkennbar sein.

Wer bislang bei Google Widerspruch gegen die Fotoveröffentlichung seines Hauses eingelegt hat, erhielt eine standardisierte Antwort: "Wir entwickeln derzeit Mittel, welche es Ihnen vor der Veröffentlichung von Street-View-Bildern aus Deutschland ermöglichen werden, Google noch genauer über den Gegenstand Ihres Widerspruchs zu unterrichten." Bis dahin bedanke man sich herzlich "für Ihre Geduld", so das Standardschreiben. Google kann demnach den Widersprüchen noch nicht Folge leisten. Aigner forderte Google außerdem auf, nicht nur Gesichter und Nummernschilder, sondern Personen und Kraftfahrzeuge "vollständig unkenntlich" zu machen. Das eigentlich Bedenkliche sei, "dass Google die Möglichkeit hat, die Fotos mit persönlichen Informationen zu verknüpfen", sagte Aigner. Daher müsse eine Verknüpfung von "Street View" mit Gesichtserkennungsdiensten tabu sein.

"Eine vage Verpixelung reicht nicht aus", machte die Ministerin deutlich. Man erkenne Menschen oft auch an ihrer Kleidung und Autos an Typ und Farbe, gerade in kleineren Orten. "Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass die Kameras automatisch auch in Gärten und Wohnungen fotografieren und Menschen ohne deren Wissen in zum Teil sehr privaten Situationen ablichten", so Aigner. Auch deshalb müsse die zulässige Aufnahmehöhe auf 1,80 Meter beschränkt sein. Die mobilen Kameras von Google sind bislang auf einer Höhe von 2,50 Meter angebracht.