Berlin. Eine Grundgesetzänderung zur Ermöglichung von Bundeswehreinsätzen im Inneren ist vorerst vom Tisch. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will dieses Ziel, für das sein Amtsvorgänger Wolfgang Schäuble (CDU) zu Zeiten der Großen Koalition so vehement gefochten hat, nicht weiterverfolgen. Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" hat de Maizière im Innenausschuss des Deutschen Bundestags erklärt, dass er eine entsprechende Verfassungsänderung zwar persönlich für richtig halte, dass er sie aber nicht mehr offensiv vertreten werde, da er im Parlament nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit dafür sehe.

FDP-Innenexperte Max Stadler begrüßte die Äußerung des Innenministers. In der Vergangenheit sei es seitens der Union immer wieder zu Versuchen gekommen, Inlandseinsätze der Bundeswehr "über das heute erlaubte Maß hinaus" zu sanktionieren. Auch während der Koalitionsverhandlungen habe es solche Versuche noch gegeben, sagte Stadler dem "Hamburger Abendblatt": "Wir haben sie abgewehrt. Der Bundesinnenminister bewegt sich auf der Linie des Koalitionsvertrags." Beifall erhielt de Maizière auch von den Sozialdemokraten. Dieter Wiefelspütz, SPD-Obmann im Innenausschuss, sagte, damit sei das Thema "in dieser Legislaturperiode vom Tisch".

Der CDU-Schwenk findet vor dem Hintergrund eines Normenkontrollverfahrens statt, das Bayern und Hessen in Karlsruhe angestrengt haben. Dabei geht es um das Luftsicherheitsgesetz, das eigentlich bereits mit einem Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 erledigt schien. Damals kippten die Karlsruher Richter ein Gesetz der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2005, das den Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs für den Fall erlaubte, dass es von Terroristen als Waffe eingesetzt werden sollte. Zuvor hatte der Pilot eines Motorseglers damit gedroht, seine Maschine in einen der Bankentürme zu steuern. Offen blieb in dem Karlsruher Urteil allerdings die Frage, ob die Länder dem Gesetz hätten zustimmen müssen. Darauf wollen nun Hessen und Bayern eine Antwort. Vor allem Bayerns Innenminister Joachim Herrmann geht es darum, die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellen zu lassen. Anschließend, so die Spekulation des CSU-Politikers, könnte man das Grundgesetz ändern und mehr "präventive Einsätze" der Bundeswehr hineinschreiben.

Karlsruhe wird in drei Monaten entscheiden. Andreas Voßkuhle, der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hat bereits vor überzogenen Erwartungen gewarnt. Das Gericht werde die derzeitigen verfassungsrechtlichen Grenzen ausloten, sagte Voßkuhle. Grundgesetzänderungen, die politisch keine Mehrheit hätten, könne es aber nicht durch "Interpretation" ersetzen.