Das Bundesverfassungsgericht will die Möglichkeiten eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren bei Terrorangriffen prüfen. Das machte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gestern bei der mündlichen Verhandlung über das Luftsicherheitsgesetz deutlich. Die gegen das Gesetz klagenden Länder Hessen und Bayern streben eine entsprechende Grundgesetzänderung an. Im Februar 2006 hatte das Verfassungsgericht die in dem Luftsicherheitsgesetz vorgesehene Ermächtigung, im Notfall eine entführte Passagiermaschine abzuschießen, für verfassungswidrig erklärt. Dafür würde die zuständige Polizei die Hilfe der Bundeswehr benötigen. Bei der jetzt anstehenden Prüfung könne der Zweite Senat nach Angabe von dessen Vorsitzenden Andreas Vosskuhle möglicherweise von der Auffassung des damals maßgeblichen Ersten Senats in einigen Punkten abweichen.