In Afghanistan kämpfen außer den Afghanen 42 Nationen der internationalen Schutztruppe Isaf sowie Al-Qaida-Terroristen aus allen möglichen Ländern. Die Bundesregierung nennt dies einen "nicht internationalen bewaffneten Konflikt". Doch der sperrige Begriff, mit dem das griffige, aber völkerrechtlich unzutreffende Wort "Krieg" umgangen werden soll, stellt einen beträchtlichen Fortschritt gegenüber dem verquasten "Stabilisierungseinsatz" der früheren Regierung dar. Bisher hatte jeder deutsche Soldat in Afghanistan bei offensiven Operationen den Staatsanwalt mit im Gepäck. Künftig kann vorbeugende Gewaltanwendung gegenüber den Taliban zur Abwehr von Bedrohungen juristisch leichter begründet werden. Schön ist dies nicht, aber durch den militärischen Druck der Aufständischen nötig geworden. Dies könnte auch Konsequenzen für die Bewertung des verheerenden Luftangriffs vom 4. September unter militärischen Aspekten haben. Eine Rechtfertigung für Kriegsverbrechen liefert die neue Definition keineswegs.