Zwei Schritte vor, einer zurück: In der Springprozession um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen geht es jetzt wieder voran. Das Grundgesetz soll mit den Stimmen von Union, FDP und SPD geändert werden. Das ist notwendig, weil die Verfassung verbietet, was sich als sinnvoll erwiesen hat: dass der Bund und die Städte eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft, ein Jobcenter betreiben, das aus einer Hand die Bedürftigen bedient.

Die Einigung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen mit den Unions-Ministerpräsidenten erinnert daran, dass die Große Koalition diesen Wurf lange verpasst hat. Es ist auch ein Dämpfer für von der Leyen. Denn sie hatte ein Modell in der Tasche, das ohne Grundgesetzänderung auskam. Länderchefs wie Roland Koch dürften jubeln, dass ohne ihr Plazet große Reformen nur Blabla sind. Die Machtdemonstration darf nicht ablenken von der Sache: Wer auch immer für die Jobcenter zuständig ist, sollte neue Jobs ins Zentrum der Arbeit stellen.