Von den größten der 169 gesetzlichen Krankenkassen haben bislang die DAK, die KKH-Allianz und die BKK Gesundheit Zusatzbeiträge angekündigt. Vier Wochen vor der ersten Forderung müssen die Kassen den Mitgliedern mitteilen, wie viel Euro sie demnächst extra verlangen. Das Geld wird nicht mit den anderen Sozialabgaben vom Gehalt einbehalten, sondern muss überwiesen werden. Bei der Ankündigung von Zusatzbeiträgen können Versicherte die Kasse per Brief wechseln - beliebig oft (Sonderkündigung). Man braucht eine Kündigungsbestätigung und eine neue Kasse. Wer einen Selbstbehalttarif hat, kann nicht ohne Weiteres kündigen. Vorsicht ist auch angebracht bei Kombinationen mit privaten Zusatzversicherungen, die helfen, die Kosten etwa bei Zahnarztbehandlungen im Zaum zu halten. Hier kann ein Wechsel kostspielig werden.