Zwei Kassen verlangen rückwirkend zum 1. Januar den maximalen Zusatzbeitrag. Versicherte müssen bis zu 37,50 Euro monatlich draufzahlen.

Berlin/Münster. Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden für einige Versicherte höher ausfallen als acht Euro. Die BKK Westfalen-Lippe verlange zwölf Euro, sagte Vorstandschef Willi Tomberge der „Bild“-Zeitung. „Das ist viel gerechter, denn es enthält eine deutlich soziale Komponente“, sagte er. Eine Pauschale von acht Euro könne ohne Einkommensprüfung erhoben werden, während darüber liegende Zusatzbeiträge ein Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten nicht übersteigen dürfen. „Die acht Euro zahlen also Student und Unternehmer gleichermaßen, unsere zwölf Euro hingegen werden bei Versicherten, die unter 1200 Euro haben, angepasst“, so BKK-Chef Tomberge. Ein Student mit 500 Euro Einkommen zahle also nur fünf Euro Zusatzbeitrag.

Nach Informationen der „Rheinischen Post“ verlangen die BKK Heilberufe und die GBK Köln rückwirkend zum 1. Januar den maximalen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern. Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben und kann maximal 37,50 Euro monatlich betragen.