Die Augsburger Staatsanwaltschaft erhebt gegen Karlheinz Schreiber Anklage wegen Steuerhinterziehung, Bestechung, Beihilfe zum Betrug und Beihilfe zur Untreue. Aber es könnte sein, dass das Gericht nicht alle Punkte zulässt. Im Auslieferungsbescheid der kanadischen Justiz ist Beihilfe zur Untreue nicht mehr aufgeführt. "Deswegen kann er auf jeden Fall nicht verurteilt werden", sagt die Augsburger Gerichtssprecherin Susanne Weber. Außerdem hat die Strafkammer die Auffassung, dass die Bestechung bereits verjährt ist. Dabei ging es um die Millionen für den ehemaligen Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls. Bei einer Verjährung würde auch die angebliche Schreiber-Spende an den früheren CDU-Chef und heutigen Finanzminister Wolfgang Schäuble keine Rolle spielen. Die Staatsanwaltschaft bleibt aber dabei: Sie will Schreiber auch wegen Bestechung anklagen. Somit bleiben die Anklagepunkte Steuerhinterziehung und Betrug: Elf Millionen Euro Steuern soll Schreiber am Fiskus vorbeigeschleust haben. Als Betrug, zu dem Schreiber Beihilfe geleistet haben soll, bewertet die Staatsanwaltschaft den Panzer-Deal von Thyssen mit Saudi-Arabien: 200 Millionen Mark wurden den Arabern als "Servicepaket" in Rechnung gestellt. In Wahrheit soll dieser Betrag Schmiergeld gewesen sein. Wenn die Anklageschrift vom Gericht deutlich gerupft wird, kann Schreiber mit einer milden Strafe rechnen.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagt: "Schreiber hat uns einen Brief geschrieben, in dem er die Vorwürfe noch einmal detailliert bestreitet, doch das ist für uns nicht schlüssig." Ein Deal mit den Staatsanwälten sei nur möglich, falls Schreiber ein "reumütiges, selbst vorgetragenes Geständnis" ablege. "Davon sind wir meilenweit entfernt."