Berlin. Im erst kürzlich verlängerten Mandat des Deutschen Bundestags für den Einsatz der bis zu 4500 Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan heißt es zur Anwendung von Gewalt mit Bezug auf die Afghanistan-Resolution des Uno-Sicherheitsrats: "Die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (Isaf) ist autorisiert, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um das Mandat gemäß Resolution 1833 (2008) durchzusetzen." Die eher allgemeinen Aussagen des Mandats werden in der Taschenkarte, die jeder Soldat bei sich trägt, in konkrete Handlungsanweisungen übersetzt.

Diese Regelungen sind erst im Juli dieses Jahres verschärft worden. Die Bundeswehr ist danach nun "nicht nur auf die Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs beschränkt". Vielmehr können die deutschen Soldaten "im Vorfeld geeignete Maßnahmen ergreifen, um es dazu erst gar nicht kommen zu lassen".