Der Steuerberaterbund rät denjenigen, die demnächst ihren Steuerbescheid erhalten, unter Hinweis auf die Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts gegen den Solidaritätszuschlag Einspruch einzulegen. Bis das Verfassungsgericht in Karlsruhe über ihn entscheide, bleibe der Steuerfall dann offen. Der Einspruch habe jedoch nicht zufolge, dass man den Soli nicht zahlen müsse. "Hat die Klage in Karlsruhe Erfolg, erstattet der Fiskus die Steuer, gegebenenfalls samt Zinsen. Wird sie abgelehnt, kann man selbst noch einmal prozessieren", sagte Markus Deutsch, Sprecher des Steuerberaterbunds, dem Abendblatt. Allerdings könne man zusammen mit dem Einspruch auch eine sogenannte Aussetzung der Vollziehung beantragen. Gewährt sie das Finanzamt, habe dies laut Deutsch den Vorteil, dass man den Soli vorerst nicht zahlen müsse. "Wenn das Bundesverfassungsgericht die Klage allerdings ablehnen sollte, werden Aussetzungszinsen von sechs Prozent pro Jahr fällig", so Deutsch. Er geht allerdings ohnehin davon aus, dass künftig der Solidaritätszuschlag nur vorläufig erhoben werde. Dann sei es unnötig, einen Einspruch einzulegen.