In Deutschland wurde die Kfz-Steuer zum 1. Juli 2009 reformiert. Die neue Steuer besteht aus einem Sockelbetrag, der sich nach dem Hubraum eines Neuwagens bemisst, und Zusatzbeträgen für seinen Kohlendioxidausstoß (CO2). Eine Basismenge des CO2-Ausstoßes bleibt steuerfrei. Bis 2011 liegt die Grenze bei 120 Gramm pro Kilometer, 2012 und 2013 bei 110 Gramm und ab 2014 bei 95 Gramm pro Kilometer. Oberhalb dieser Grenzen müssen Autobesitzer für jedes weitere Gramm zwei Euro Steuern zahlen. Der Sockelbetrag ist wiederum abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße des Autos: Für Benzinmotoren müssen 2 Euro je angefangene 100 Kubikmeter gezahlt werden, für Dieselmotoren 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikmeter. Die Neuregelung gilt nur für Neuwagen. Für ältere Pkw tritt sie erst ab 2013 in Kraft.