Karlsruhe. Mehrere Klagen von Porno-Anbietern gegen das Verbot, Porno-Angebote im Internet Minderjährigen zugänglich zu machen, sind beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. In ihren Beschwerden behaupten die Anbieter, Pornografie bedeute keine Gefährdung für Jugendliche. Die Verfassungsrichter erteilten ihnen eine Absage (Az.: 1 BvR 1231/04, 710/05, 1184/08).