Die Hartz-IV-Leistungen für etwa 1,7 Millionen Kinder in Deutschland müssen möglicherweise grundlegend neu berechnet werden.

Karlsruhe. In einer Anhörung ließ das Bundesverfassungsgericht gestern deutliche Zweifel daran erkennen, dass die bisher geltenden Sätze von bis zu 251 Euro den tatsächlichen Bedarf von Kindern unter 14 Jahren abdecken. Die Mittel reichten schlicht nicht aus, sagte der Präsident des Gerichts, Hans-Jürgen Papier. Das höchste deutsche Gericht will erstmals über Inhalt und Grenzen eines "Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum" entscheiden. Papier machte deutlich, dass auch die Regelleistungen für Erwachsene grundsätzlich überprüft werden sollen. Das Verfassungsgericht bezweifelt, dass die Methoden und Daten, mit denen die Höhe der Leistungen berechnet werden, realitätsnah sind.