Darf ich im Wahllokal einen “Telefonjoker“ anrufen, mein Kind mit in die Wahlkabine mitnehmen oder meinen Stimmzettel fotografieren - der Wahlamtsleiter von Berlin-Mitte, Bernd Rogge, gibt Auskunft.

Berlin. 1. Darf ich in der Wahlkabine essen und trinken? "Wir hätten es ganz gerne, dass die Wähler natürlich nicht essen und trinken. Sie sollen sich ja auch nur so kurz wie möglich im Wahllokal aufhalten."

2. Darf ich mir eine Zigarette anstecken beim Wählen? "Nein, das ist natürlich überhaupt nicht erlaubt. Ein Wahllokal ist ein öffentlicher Raum."

3. Darf ich meinen persönlichen "Telefonjoker" anrufen, um mich zu beraten? "Ja, also wir bitten schon darum, dass das Telefon durch einen Wähler nicht benutzt wird. Das hält das Wahlgeschäft auf und gefährdet das Wahlgeheimnis."

4. Darf ich meine Wahl auf Video oder auf Handy-Fotos festhalten? "Nein. Wir müssen schon darauf achten, dass das Wahlgeheimnis nicht gefährdet wird."

5. Darf mein Kind mit und das Kreuz für mich machen? "Es gibt ja große und kleine Kinder, und wir bitten darum, dass zumindest Kinder, die sprechen und lesen können, nach Möglichkeit nicht mit rein in die Kabine kommen. Es ist schon passiert, dass, nachdem die Mutter mit dem Kind aus der Kabine rausgekommen ist, die laute Frage gestellt wurde: ,Mutti, warum hast du denn ganz oben rechts das Feld dort bemalt?'"

6. Kann ich im Bikini oder in der Badehose kommen? "Sie müssen ja nur sich ausweisen mit einem Personalausweis. Den sollten Sie also mithaben, ansonsten können Sie, wenn Sie kein öffentliches Ärgernis erregen, in einer Kleidung kommen, die Sie wünschen."

7. Was passiert, wenn ich allen verrate, wen ich wähle? "Dann können Sie zurückgewiesen werden. Dann müssen Sie den Stimmzettel sozusagen zerreißen - vor den Augen des Wahlvorstandes."