Wählen darf man in Deutschland erstmals mit 18 Jahren, in manchen Bundesländern bei Kommunalwahlen schon mit 16. Um gewählt zu werden, muss man ebenfalls mindestens 18 sein. Das gilt grundsätzlich für Mandate auf kommunaler und auf Bundesebene sowie in den Bundesländern mit Ausnahme Hessens (Mindestalter 21 Jahre). Mit 18 kann man rein rechtlich sogar Bundeskanzler werden. Für Bürgermeister gelten in den Ländern verschiedene Regelungen, häufig mindestens 25 und höchstens 65 Jahre, allerdings kann man schon mit 21 Jahren Regierender Bürgermeister von Berlin werden. Auch die Anforderungen bei der Wahl zum Landrat differieren; in Schleswig-Holstein zum Beispiel muss man am Wahltag 27 sein. Wer Bundespräsident werden will, muss sich indes bis zur Vollendung seines 40. Lebensjahres gedulden.