Höchste Sicherheitsstufe in der Luft und am Boden. Demonstrationen per Gericht eingeschränkt. Zehntausende Nato-Gegner werden erwartet. Auflage der Polizei: Sie dürfen sich nicht schminken, keine Kapuzen-Jacken tragen, nicht laufen und ihren Demonstrationszug nicht verlassen.

Freiburg/Hamburg. Die Nato will den Jubiläumsgipfel Ende dieser Woche in Frankreich und Deutschland mit Awacs-Aufklärungsflugzeugen absichern. Die Flugzeuge würden auf Antrag der deutschen Behörden eingesetzt und von Deutschland, Großbritannien und Frankreich gestellt, teilte die militärische Nato-Zentrale in Mons (Belgien) mit.

Der Gipfel zum 60. Jubiläum des transatlantischen Verteidigungsbündnisses am 3. und 4. April in Straßburg, Kehl und Baden-Baden wird auch von 600 Bundeswehrsoldaten abgesichert. Die Flugzeuge vom Typ Boeing sind mit einem speziellen Radar-System ausgestattet, dem Airborne Early Warning And Control System, kurz Awacs. Es dient zur Aufklärung und Frühwarnung.

Nach Angaben der Nato wurden die technisch hochgerüsteten Flugzeuge bereits bei einer Reihe von Veranstaltungen eingesetzt, darunter der Nato-Gipfel im vergangenen Jahr in Bukarest, die Fußball- Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland oder die olympischen Sommerspiele 2004 in Griechenland.

Demonstranten gegen den Nato-Gipfel haben vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine Niederlage erlitten. Das Gericht bestätigte die vom Regierungspräsidium Karlsruhe vorgegebene Marschroute sowie den vorgeschriebenen Kundgebungsort für den am kommenden Sonnabend in Kehl vorgesehenen Protestmarsch.

Zu der Veranstaltung werde bundesweit aufgerufen, teilte das Gericht mit. Die Versammlungsbehörde gehe daher zu Recht von insgesamt bis zu 5000 Teilnehmern aus. Auch sei möglicherweise mit gewaltbereiten Demonstranten zu rechnen. Nach der Einschätzung der Polizei liege aber die Gesamtkapazität des Marktplatzes bei etwa 4000 friedlichen Demonstranten.

Es sei zu befürchten, dass der Schutz der Versammlung während der Kundgebungsphase auf dem Marktplatz und die eventuelle Trennung von friedlichen und gewaltbereiten Teilnehmern aufgrund der räumlichen Verhältnisse nicht gewährleistet werden könne, erklärte das Gericht.

Die Nato-Gegner hatten eine Kundgebung auf dem Marktplatz und eine anschließende Demonstration hin zur Europabrücke angemeldet, die Kehl mit Straßburg verbindet. Dort soll am Sonnabend die Hauptdemonstration gegen das Militärbündnis stattfinden.

Die Verlegung des Kundgebungsortes und die Festlegung der Marschroute des Aufzuges bis zur Europabrücke stelle keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Versammlungsrecht dar, urteilte das Gericht. Gegen die Eilentscheidung kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

Zehntausende Menschen wollen gegen den Gipfel demonstrieren und Zufahrtswege zum Tagungszentrum in Straßburg blockieren. Die Organisatoren versicherten, die Demonstranten kämen in friedlicher Absicht und nicht aggressiv. Sie wollten "bunt" und "laut" gegen "völkerrechtswidrige und von Wirtschaftsinteressen geleitete Kriege" der Nato protestieren. Es wollten sich 600 Organisationen aus 33 Ländern beteiligen.

Der Geschäftsführer internationaler Juristen für zivile Konfliktlösungen, Reiner Braun, sagte, geplant seien Kundgebungen, "Aktionen des zivilen Ungehorsams" und der Einsatz einer "Clownsarmee" zur Deeskalation. Er betonte: "Von uns geht Dialogbereitschaft aus."

Die deutschen und die französischen Innenbehörden betrieben aber "Panikmache" und "Kriminalisierung" der Demonstranten. Selbst Bewegungen, Kleidung und die Größe der Transparente würden reglementiert. So dürften sich Demonstranten nicht schminken, keine Kapuzen-Jacken tragen, nicht laufen oder sprinten und einen Demonstrationszug nicht verlassen.

"Aus dem Grundrecht wird ein Gnadenbrot", sagte Braun. Das widerspreche den Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wonach das Demonstrationsrecht während des Gipfels gewährt sei.

Der Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Monty Schädel, sagte, die Polizei verlange, dass die Demonstranten einen Abstand von 1,50 Meter zu Polizisten halten. Das müsse aber auch umgekehrt gelten.