Die Große Koalition hat sich auf ein Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag geeinigt. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, berichtete nach der Verhandlung, der Bundestag bekomme mehr Zuständigkeiten und müsse mitwirken bei der Übertragung von Souveränitätsrechten auf die EU.

Berlin. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Norbert Röttgen, stellte klar, dass Deutschland auch mit den neuen Bestimmungen volle Verhandlungsmöglichkeiten in Brüssel habe. Er zeigte sich erfreut, dass auch Grüne und Linke den Kompromiss mittragen.

Die Bundesländer werden künftig weitgehende Mitbestimmungsrechte bei EU-Fragen haben. Bei allen Europa-Vorgaben, die Länderbelange berühren, werden sie künftig ebenso wie der Bundestag Vorgaben für die Bundesregierung beschließen können. Mit der Einigung setzten Union und SPD eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Mehrere Kläger wie der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die Fraktion der Linkspartei hatten dort Beschwerde gegen den Lissabon-Vertrag eingelegt, mit dem sich die EU umfassend reformieren will.

Das neue Gesetz soll am 26. August vom Bundestag beraten und am 8. September verabschiedet werden. Der Bundesrat könnte am 18. September zustimmen. Damit wäre der Weg frei für Deutschlands Ratifizierung des Lissabon-Vertrag, mit dem weitere Zuständigkeiten auf die EU übertragen werden.