Eine Anwaltskanzlei hatte für den Wirtschaftsminister ein Gesetz ausgearbeitet. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisiert das heftig. Allerdings soll externe Hilfe übliche Praxis sein.

Berlin. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat ihrem Kabinettskollegen und Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) eine „Verschwendung von Steuergeldern“ vorgeworfen. Er soll einen Gesetzentwurf komplett von externen Beratern erarbeitet haben lassen. Dabei geht es um seinen Gesetzentwurf zur staatlichen Zwangsverwaltung maroder Banken. „Es ist unverantwortlich, eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, statt den vorhandenen Sachverstand innerhalb der Bundesregierung zu nutzen“, sagte Zypries der „Berliner Zeitung“.

Die Spitzenkandidatin der Grünen bei der Bundestagswahl, Fraktionschefin Renate Künast, forderte von Guttenberg Auskunft über die Kosten. „Für mich ist das ein Fall für den Rechnungshof“, sagte sie der Zeitung. „Ich will wissen, wie viel Steuergeld Guttenberg für diesen Entwurf gezahlt hat. Das hätte er aus seiner Wahlkampfkasse finanzieren können, aber nicht aus dem Bundeshaushalt.“ Allerdings ist die Praxis verbreitet, Gesetze von Anwaltskanzleien formulieren zu lassen. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage hatte die Bundesregierung im März mitgeteilt, dass beispielsweise das Verkehrsministerium in einem Fall dafür mehr als eine Million Euro gezahlt habe.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich hinter Guttenberg gestellt. Es sei davon auszugehen, dass bei der Einbindung externer Experten die entsprechenden Grenzen eingehalten worden seien, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. „Die Bundeskanzlerin sieht hier keinen Anlass zur Kritik.“ Wilhelm sprach von einer seit Jahrzehnten gängigen Praxis. Der Sprecher des Wirtschaftsministeriums, Steffen Moritz, wies Darstellungen zurück, wonach Guttenberg den Gesetzentwurf zur staatlichen Zwangsverwaltung maroder Banken komplett von einer Anwaltskanzlei erarbeiten ließ. Die inhaltlichen Vorgaben für das Stufenmodell seien von Wirtschaftsstaatssekretär Walther Otremba erarbeitet worden. Die Anwaltskanzlei sei dann eingeschaltet worden.

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP), sagte dem "Tagesspiegel": "Ich möchte wissen, welches Ausmaß und welchen Einfluss externe Beratung in der Großen Koalition in allen Ressorts wirklich hatte und was der Steuerzahler hierfür bezahlen musste." Nach einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linkspartei gaben Ministerien der Großen Koalition zwischen 2006 und 2009 insgesamt knapp 2,5 Millionen Euro für 17 Gesetze und Verordnungen aus. Allein das Gesetz zur Neuordnung des Bundes schlug mit knapp 1,1 Millionen Euro zu Buche. Die Regierungsantwort stammt vom März dieses Jahres, das Gesetz zur Banken-Zwangsverwaltung ist darin nicht enthalten. Der Einsatz von Externen sei in den vergangenen zwei Jahren zum Trend geworden, sagte Ulrich Müller, Geschäftsführender Vorstand von LobbyControl, der „Berliner Zeitung“.