Rentner müssen ab Oktober nun doch mit Kontrollen der Finanzämter und gegebenenfalls mit Steuernachzahlungen rechnen. Eine Bagatellgrenze, bis zu der der Fiskus pauschal auf Nachforderungen verzichtet, wird es nicht geben. Die Deutsche Steuergewerkschaft hatte sie zuletzt gefordert, weil die Finanzämter angesichts der Datenmenge von 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen überfordert sein könnten. Mithilfe dieser Mitteilungen können sie feststellen, ob Rentner seit 2005 ihre Steuern bezahlt haben.

Hamburg. "Eine pauschale Bagatellgrenze kann allein aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eingeführt werden", hieß es dazu aus dem Bundesfinanzministeriums. Man könne sie nicht speziell für Rentner einführen und für andere Steuerpflichtige nicht. Statt auf die Bagatellgrenze hätten sich das Bundesfinanzministerium und die Länder auf ein System geeinigt, mit dem die Rentenbezugsmitteilungen nun stichprobenartig ausgewertet werden sollen.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, warnte davor, Rentner als Steuerhinterzieher zu kriminalisieren. Viele hätten nicht gewusst, dass sie Steuern zahlen müssen, weil das Bundesfinanzministerium die Betroffenen nur unzureichend informiert habe. "Wir haben umfassend informiert. Wir haben zum Beispiel Broschüren verschickt und Servicenummern eingerichtet", sagte dagegen Jeanette Schwamberger, Sprecherin des Finanzministeriums, dem Hamburger Abendblatt. Sie gehe davon aus, dass die große Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner ordnungsgemäß ihre Steuererklärung abgegeben habe. Sie warnte vor Panikmache. Es gehe schließlich nur darum, das Alterseinkünftegesetz nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde zum 1.1.2005 die nachgelagerte Besteuerung eingeführt: Es werden nicht länger Steuern auf die Rentenbeiträge erhoben, sondern auf die Bezüge. Bis 2004 war das anders. Die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurden nur zu einem kleinen Teil besteuert, die Pensionen von Beamten und die Einkünfte aus betrieblicher Altersvorsorge dagegen fast in voller Höhe. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dies grundgesetzwidrig ist. Seitdem werden die Renten schrittweise immer höher besteuert. Angestellte, die 2005 in den Ruhestand gingen, musste bereits auf 50 Prozent ihrer Rente Steuern zahlen. Seitdem steigt der Satz jährlich um zwei, ab 2020 um einen Prozentpunkt. Im Jahr 2040 sind dann für die komplette Rente Abgaben fällig. Dies gilt nicht nur für Einkünfte aus der gesetzlichen Versicherung, sondern auch für die aus den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus Lebensversicherungen, Altersvorsorgeverträgen (Riester-Rente) und der betrieblichen Altersversorgung.

Um überprüfen zu können, ob sich die Rentner an die neuen Vorgaben halten, sind alle Stellen, die Geld an Rentner auszahlen, bereits seit 2005 verpflichtet, die Finanzämter darüber zu informieren, an wen welche Leistungen geflossen sind. Bisher gab es jedoch technische Probleme, die die Datenübermittlung verzögert haben. Es wurde immer wieder vermutet, dass die Politik die Übermittlung bewusst verzögert habe, um die Rentner vor der Wahl nicht zu verärgern.