Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann seine Steuerpflicht mit folgender Faustregel abschätzen: Alleinstehende, die seit 2005 oder früher jährlich nicht mehr als rund 19 000 Euro Rente beziehen, müssen keine Steuern zahlen.

Für Ehepaare liegt der jährliche Grenzwert bei rund 38 000 Euro. Dies gilt nur, solange keine zusätzlichen Einkommen beispielsweise aus Werkspensionen, Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen bezogen werden. Dann müssen auf jeden Fall eine Steuererklärung eingereicht und eventuell Steuern gezahlt werden.