Wie Bundesminister mit ihren Dienstwagen im In- und Ausland fahren können, wird in der Richtlinie für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen der Bundesverwaltung von 2001 geregelt. Gemäß Paragraf 14, Absatz 1, bekommen Mitglieder der Bundesregierung Dienstwagen zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung zugeteilt. Damit wurde ein Kabinettsbeschluss von 1975 ersetzt, wonach ein Minister immer im Dienst ist. Privatfahrten werden geregelt in Paragraf 8, Absatz 1, des Einkommensteuergesetzes. Sie können pauschal abgesetzt oder mithilfe eines Fahrtenbuchs belegt werden. So hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nach Angaben ihrer Sprecherin 2008 insgesamt 6111 Kilometer als privat versteuert.