Historisches Urteil: Nein zu noch mehr Macht in Brüssel. EU-Reformvertrag vorläufig gestoppt. Bundestag muss in wichtigen Fragen zustimmen.

Hamburg/Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Vertrag von Lissabon gebilligt, den Ratifizierungsprozess aber zugleich gestoppt: Zuerst müssen die Mitbestimmungsrechte von Bundestag und Bundesrat im deutschen Begleitgesetz umfangreich gestärkt werden. Vorher darf der EU-Vertrag nicht ratifiziert werden.

Das Urteil gilt als Sensation: Es regelt grundlegend das Verhältnis von Nationalstaat und europäischer Integration. Deutschlands höchste Richter schieben damit einer schleichenden Kompetenzerweiterung der EU gegenüber dem nationalen Parlament einen massiven Riegel vor. Konkret heißt das: In allen Fragen, in denen die EU in die nationale Souveränität eingreift und neue Kompetenzen beansprucht, muss der Bundestag zuvor zustimmen. Die bisher vorgesehene pauschale Zustimmung zum Lissabon-Vertrag reicht nicht. "Das Grundgesetz sagt Ja zum Lissabon-Vertrag, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", sagte der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Vosskuhle.

In der Urteilsbegründung heißt es, die europäische Integration dürfe nicht zur Aushöhlung des demokratischen Systems in Deutschland führen. In den EU-Mitgliedstaaten müsse "Raum zur Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse" bleiben. Besonders im Strafrecht, beim Gewaltmonopol, bei Steuern, Erziehung, Bildung, Medienordnung und im Umgang mit Religionsgemeinschaften mahnte das Gericht, Rechte nur begrenzt an die EU zu übertragen.

"Das Volk ist massiv gestärkt worden", triumphierte der CSU-Politiker Peter Gauweiler, einer der Kläger in Karlsruhe. Geklagt hatten auch eine Gruppe um Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU), die Linksfraktion im Bundestag sowie Klaus Buchner, Vorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich zufrieden über das Urteil: Der Lissabon-Vertrag habe "eine weitere Hürde genommen". Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) zeigte sich erfreut "über die Klarheit, die das Bundesverfassungsgericht heute hergestellt hat". Grünen-Fraktionschefin Renate Künast wertete das Urteil als "Erfolg für die Parlamentarische Demokratie". Karlsruhe habe Berlin eine "demokratische Nachhilfestunde" erteilt, erklärte die Führung der Linken.