Der Basistarif, dessen Leistungen denen der gesetzlichen Versicherung entspricht, ist verfassungskonform.

Hamburg

Zwei Jahre ist das Mega-Projekt Gesundheitsreform nun in Kraft. Es wurde seitdem weiter an ihm herumgedoktert, der Gesundheitsfonds verändert, manche Proteste gehört, manche niedergeschlagen. Doch nun ist sicher: Auch die umstrittenen Regelungen zur privaten Krankenversicherung werden bleiben. Sie müssen auch ältere und kranke Menschen in einem bezahlbaren Basistarif versichern. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerden von fünf privaten Krankenversicherungen und drei Privatpersonen gestern zurück (Az: 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08,1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08).

Die Privatversicherer hatten eine Verzerrung des Wettbewerbs mit den gesetzlichen Kassen beklagt und sehen sich in ihrer Existenz gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass die Einführung des seit Januar 2009 geltenden Basistarifs gerechtfertigt sei. Dieses Kernelement der Reform beinhaltet, dass private Versicherer einen Tarif anbieten müssen, dessen Leistungen dem Angebot der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen - für rund 570 Euro im Monat. Die Privatversicherer befürchten, dass ihre Kunden höhere Prämienzahlungen aufbringen müssen, wenn die übrigen privat Versicherten mit ihren Beiträgen nun die Basistarifkunden subventionieren. Dazu kommt, dass die privaten Krankenversicherungen niemanden ablehnen dürfen, der den Basistarif in Anspruch nehmen will.

Doch eine besondere Auswirkung auf das Geschäft der Privaten werde der Basistarif auf "absehbare Zeit" nicht haben, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber könne davon ausgehen, dass es nicht zu überproportionalen Prämiensteigerungen kommen werde. Sollte sich dies als Irrtum herausstellen, sei er gegebenenfalls zur Korrektur verpflichtet.

Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) freute sich. "Ich bin froh", sagte sie, "froh und erleichtert." Auch die privaten Krankenversicherungen müssten soziale Verantwortung übernehmen, damit jeder Bürger einen Krankenversicherungsschutz habe und ältere Menschen vor überhöhten Prämien geschützt werden könnten.

Die Karlsruher Richter bestätigten ebenfalls die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen. Danach können Versicherte beim Wechsel in eine andere private Versicherung ihre bis dahin angesparten Alterungsrückstellungen mitnehmen. Damit erhöhe sich zwar das Risiko, dass Versicherte abwandern, es gebe aber auch die Chance, Neukunden zu gewinnen, so die Richter. So werde ein funktionierender Wettbewerb erleichtert.

"Wir müssen die Urteile erst einmal akzeptieren", sagte Reinhold Schulte, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Prämienerhöhungen seien im Moment sicherlich nicht zu erwarten, da es noch wenige Versicherte gebe, die in den Basistarif wechselten. Das Gericht habe zudem ausdrücklich das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung bestätigt. Der Bund der Versicherten (BdV) glaubt allerdings doch, dass die Urteile Auswirkungen für die rund 8,5 Millionen privat Versicherten haben werden. "Die Urteile werden mit Sicherheit zu weiteren Beitragserhöhungen bei den Privaten führen", sagte Thorsten Rudnik, BdV-Sprecher.