Die privaten Krankenkassen müssen auch ältere und kranke Menschen in einem bezahlbaren Basistarif von bis zu 570 Euro im Monat versichern.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies gestern Verfassungsklagen der privaten Krankenversicherung (PKV) gegen zentrale Regelungen der Gesundheitsreform zurück. Damit müssen sich die Privatversicherer zugleich in einem stärkeren Wettbewerb untereinander behaupten.

Die Verfassungsrichter entschieden, dass der vom Gesetzgeber verordnete Aufnahmezwang von Menschen mit niedrigem Einkommen oder Vorerkrankungen in einen Basistarif der privaten Kassen rechtens ist. Die Branche muss zudem die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel eines Versicherten zu einer anderen privaten Kasse hinnehmen. Für den Übertritt aus gesetzlichen zu privaten Kassen gibt es weiter hohe Hürden.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte, es sei nun klar, dass "auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen muss".