Christian Klar war mitverantwortlich für den “Deutschen Herbst“, wurde 1985 als ehemals führendes Mitglied der Terrororganisation wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Heute entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht über eine Haftentlassung Klars. Hier geht’s zur RAF-Chronik.

Stuttgart. Freiheit für Christian Klar: Am Vormittag wurde die Entscheidung bekannt gegeben, dass der inzwischen 56-Jährige Ex-Terrorist am 3. Januar mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren aus der Haft entlassen wird. Der Senat sehe keine Anhaltspunkte für eine fortgesetzte Gefährdung durch Klar, sagte Gerichtssprecherin Josefine Köblitz. Weiter lautete die gerichtliche Erklärung des 2. Strafsenats: "Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in der Strafvollstreckungssache gegen Christian Klar folgende Entscheidung getroffen. Die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe wird mit Wirkung zum 3. Januar 2009 zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Der Verurteilte wird der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Außerdem werden Weisungen zur Meldung des Wohnsitzes und der Arbeitsaufnahme erteilt." Der Senat entsprach damit einem Antrag der Generalbundesanwaltschaft.

"Bereits im Jahr 1998 hatte der Senat rechtskräftig entschieden, dass Christian Klar wegen der besonderen Schwere der Schuld mindestens 26 Jahre Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Jetzt war nur noch darüber zu entscheiden, ob von Christian Klar weitere erhebliche Straftaten zu befürchten sind. Dies hat der Senat verneint. In Übereinstimmung mit den Sachverständigen und der Justizvollzugsanstalt sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit des Verurteilten. Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit kann deshalb die Aussetzung der Vollstreckung verantwortet werden. Damit lagen alle gesetzlichen Voraussetzungen einer Entlassung auf Bewährung vor."

Klars Haftstrafe war bereits von lebenslanger Haft auf die Mindestverbüßungsdauer von 26 Jahren festgelegt worden. Anfang Mai 2007 hatte Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Klars abgelehnt. Klar war an Anschlägen der RAF im Jahr 1977 beteiligt. Er gab nach Zeugenaussagen zusammen mit Brigitte Mohnhaupt die tödlichen Schüsse auf den Bankier Jürgen Ponto ab. Zudem war er beim Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und bei der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer beteiligt.

Nach Angaben des Leiters der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, Thomas Müller, hatte Klar zuletzt die vorgeschriebenen Haftlockerungen erhalten. Seit dem Frühjahr hatte er 14 Mal Ausgang, teilweise in Begleitung einer Bezugsperson, aber auch allein. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Stuttgart und der Anwalt des Exterroristen erklärten, dass es bereits eine Anhörung über die mögliche Freilassung gegeben habe. Anwalt Heinz-Jürgen Schneider sagte Ende Oktober, ein Gutachten über die Perspektiven seines Klienten sei positiv ausgefallen.