Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Hier eine Auswahl:

Wohngeld : Geringverdiener und Rentner erhalten ab Januar 2009 ein höheres Wohngeld. Nach dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss steigt das Wohngeld rund 60 Prozent auf im Durchschnitt rund 140 Euro monatlich statt derzeit 90 Euro. Etwa 800 000 Haushalte werden durch die Neuregelung bessergestellt, davon etwa 300 000 Rentner. Erstmals werden die Heizkosten mit einem Pauschalbetrag von 50 Cent pro Quadratmeter berücksichtigt.

Klimapaket : Der Bundesrat billigte die wichtigsten Teile des Energie- und Klimapakets der Bundesregierung. Dazu gehören das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die Gesetze zum Ausbau effizienter Kraftwerke und zum Einsatz von Ökoenergie zum Heizen. Mit dem EEG soll der Anteil von Strom aus Wind, Wasser oder Sonne bis 2020 auf mindestens 30 Prozent ausgebaut werden, mit Präferenz für Windanlagen. Endgültig frei ist der Weg für den Einsatz von intelligenten Stromzählern.

Wohn-Riester : Von den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen der privaten Riester-Rente können auch Immobilienbesitzer profitieren. Mit dem Gesetz, das rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt, wird neben dem Abschluss einer klassischen Lebensversicherung auch der Kauf, Bau oder die Entschuldung einer Immobilie sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Haus oder die Wohnung selbst genutzt wird.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung : Künftig können auch junge Schwerverbrecher für immer weggesperrt werden. Der Bundesrat ließ die nachträgliche Sicherungsverwahrung passieren, die es bisher nur für erwachsene Täter gab. Bei jungen Schwerkriminellen ist Voraussetzung dafür, dass sie mindestens sieben Jahre Jugendhaft abgesessen haben und von ihnen auch danach noch eine große Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Künstliche Befruchtung : Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sollen nach dem Willen der Länder in Zukunft wieder voll von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Erstattungen waren 2004 erheblich eingeschränkt worden.