Vätermonate werden für einige Familien schwierig. Netto ist nicht gleich Netto: Zuschläge werden nicht berücksichtigt.

Hamburg. Im August 2006 kam Emma Petersen zur Welt. Das Elterngeld war noch nicht geboren. Familie Petersen bekam Erziehungsgeld: 300 Euro pro Monat, zwei Jahre lang. Jetzt, kurz vor der Geburt ihres zweiten Kindes, fühlt sich Mutter Melanie Petersen benachteiligt - von der Regierung, dem Elterngeld, den neuen Regelungen.

Vor Emmas Geburt arbeitete die 27-Jährige aus Farmsen als Köchin, verdiente 1400 Euro monatlich. Sie wollte mit Emma einige Jahre zu Hause bleiben. Doch nach einem knappen Jahr Vollzeitbetreuung nahm sie einen 400-Euro-Job an. Die Familie brauchte das Geld. Auf Basis des Einkommens der letzten zwölf Monate wird die Höhe des Elterngelds berechnet. Ärgerlich für Melanie Petersen: Ihr 400-Euro-Job ist ausschlaggebend. So kommt sie nicht über den Sockelbetrag von 300 Euro hinaus plus 75 Euro Geschwisterbonus. Monatlich, aber nur ein Jahr lang. "Viele finden es ungerecht, wenn sie sehen, dass andere mehr Elterngeld bekommen", sagt Annette Rethemeier, Beraterin bei Pro Familia in Hamburg.

Die Regierung spricht von einer Erfolgsgeschichte. "Das Elterngeld ist ein Renner", bilanzierte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Anlass der Euphorie: die höchste Geburtenrate seit 15 Jahren. Seit dem Start am 1. Januar 2007 haben über 720 000 Bundesbürger das Elterngeld beantragt. Etwa jeder fünfte Vater geht in Baby-Pause.

Melanie Petersen sieht einen Schwachpunkt: "Schön, dass Väter auch Elternzeit nehmen können - bei uns wird das leider unmöglich sein." Sie möchte mit ihren Kindern zu Hause bleiben. Knapp zwei Drittel seines Gehalts würde ihr Mann bekommen, ginge er zwei Monate in Elternzeit. Sie könnte in dieser Zeit arbeiten. Sobald ihr Mann in seinen Beruf zurückkehrt, bliebe sie wieder zu Hause. "Aber wer stellt dich ein, wenn du nur zwei Monate arbeiten willst?"

Das Elterngeld scheint noch immer in den Kinderschuhen zu stecken. 14 Monate, steuerfrei, 67 Prozent von Nettogehalt - so die Verheißungen. Die Praxis sieht anders aus: "Dank Elterngeld habe ich das erste Lebensjahr meiner Tochter zu Hause zu erlebt", sagt Sabine Braun (39) aus Rotherbaum. Judith wurde am 27. Januar 2007 geboren. Als Sabine Braun Elterngeld beantragte, war ihr schnell bewusst: 67 Prozent des Nettoeinkommens bekommt sie nicht. Die Elterngeldstellen rechnen mit dem "bereinigten Nettoeinkommen", abgezogen werden Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Bei Sabine Braun, im Marketing eines Verlags tätig, werden Weihnachts- und Urlaubsgeld abgezogen. 150 Euro monatlich - so groß ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Elterngeld für Judith und dem Betrag, den sie bekäme, würde das unbereinigte Einkommen zugrunde gelegt werden.

Das Elterngeld kann zwar für 14 Monate beantragt werden, wenn beide Elternteile nacheinander in Elternzeit gehen. Jedoch zahlt die Krankenkasse für die ersten beiden Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Das wird mit dem Elterngeld verrechnet. Aus 14 möglichen Elterngeld-Monaten werden maximal 12. Das Familienministerium erklärt: Sowohl Mutterschaftsleistungen als auch Elterngeld dienten als Ersatz für Einkommenseinbußen. Elterngeld könnte also nicht zusätzlich gezahlt werden.

Offiziell sind auf das Elterngeld keine Steuern zu zahlen. In der Praxis wird es aber auf alle anderen Einkommen angerechnet, wie zum Beispiel auf das Gehalt des Ehepartners. Und bei niedrigen Einkommen steigt der Steuersatz durch das Elterngeld besonders stark.

"Für Geringverdienende eindeutig eine Verschlechterung gegenüber dem Erziehungsgeld. Und zwar genau um die Hälfte.", sagt Pro-Familia-Beraterin Rethemeier. Mit dem Elterngeld soll das Existenzminimum gesichert werden. Rethemeier: "Es gibt seit Jahren Diskussionen darüber, ob das Existenzminimum angepasst werden muss." Aber das helfe den Betroffenen jetzt auch nicht.