Das deutsch-italienische Anwerbeabkommen von 1955 war Vorläufer einer Reihe ähnlicher Vereinbarungen, mit denen Westdeutschland in den Folgejahren Gastarbeiter ins Land holte.

Allein gut zwei Millionen Italiener kamen zwischen 1956 und 1972 in die Bundesrepublik - die meisten 1965, als mehr als 204 000 Arbeitnehmer ins Wirtschaftswunderland zogen. Ende 2004 lebten knapp 550 000 Italiener in Deutschland, davon waren gut 164 000 in der Bundesrepublik geboren.

Seit 1960 stieg auch die Zahl der Griechen und Spanier in Westdeutschland deutlich an. Allein 1964 verzeichneten die Behörden jeweils gut 65 000 Arbeitsmigranten aus den beiden Staaten. Insgesamt kamen aus Griechenland zwischen 1956 und 1972 knapp 580 000 Gastarbeiter; gut 560 000 spanische Arbeitskräfte zog es zwischen 1960 bis 1972 ins Land. Heute leben in der Bundesrepublik knapp 316 000 Griechen und gut 108 000 Spanier.

Die erste große Einwanderungswelle aus der Türkei begann mit dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen von 1961. Bis 1972 reisten knapp 750 000 Türken ein. Heute stellen die türkischen Staatsangehörigen mit 1,7 Millionen Menschen die größte Gruppe unter den 7,3 Millionen Ausländern in Deutschland.

Die Portugiesen mit deren Regierung die Deutschen 1964 die Anwerbung von Arbeitern vereinbarten, stellten dagegen mit gut 100 000 Arbeitsmigranten bis 1972 eine kleinere Gruppe unter den Gastarbeitern.

Nach der ersten Wirtschaftsrezession von 1966/67 und der Ölkrise von 1973 beschloß die Bundesregierung einen Anwerbestopp. Die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer hatte zu diesem Zeitpunkt 2,9 Millionen erreicht. Dem Anwerbestopp folgte 1983 das Rückkehrförderungsgesetz, mit dem die Ausländer zur Rückkehr in ihre Heimat bewegt werden sollten. Viele entschlossen sich aber zu bleiben.