Im Gespräch

Der Zölibat bezeichnet die Ehelosigkeit der Priester in der römisch-katholischen Kirche. Das Wort entstammt dem Lateinischen: caelibatus (heißt: Ehelosigkeit). Der Zölibat lässt sich aus der Bibel nur indirekt ableiten und wird dabei im Wesentlichen auf die Ehelosigkeit Jesu zurückgeführt. Obwohl die "Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen" schon in der frühen Kirche hoch geschätzt war, wurde sie für die römische Kirche erst mit dem Zweiten Laterankonzil (1139) verpflichtend - auf dem Höhepunkt des Investiturstreites. Das Zweite Vatikanische Konzil bestätigte 1965 die Zölibatspflicht. Sie wird heute vor allem als ein Verzicht verstanden, der den Priester für Gott und die Menschen in besonderer Weise öffnen soll. Weitere Gründe, die von der Amtskirche für die Verpflichtung zum Zölibat angeführt werden, sind: Der Geistliche soll Gott in größerer Freiheit und mit ungeteiltem Eifer dienen können. Zudem argumentieren Kleriker, dass der Geistliche dazu berufen ist, Jesus Christus zu dienen. Deshalb ist für ihn das heiligere Leben in Enthaltsamkeit geboten. Dies soll jedoch nicht heißen, dass die Ehe kein heiliger Stand sei, sondern lediglich, dass der Zölibat einen Zustand höherer Vollkommenheit bedeutet. Die Verbindung von Priesteramt und zölibatärer Lebensform zählt jedoch nicht zum unumstößlichen Glaubensgut der katholischen Kirche. Sind in der so genannten Westkirche alle Priester an den Zölibat gebunden, so gilt er in den Rom verbundenen Ostkirchen - aus deren Tradition heraus - nur für Bischöfe.