EU-Grenzwerte bald in vielen Kommunen überschritten. Fahrverbote für Diesel oder schnelle Einführung von Rußfiltern?

München/Stuttgart. Neue Verstöße gegen die Feinstaub-Richtlinie der Europäischen Union (EU) und Klagen von Bürgern gegen mehrere deutsche Städte haben den Druck auf Länder und Kommunen verstärkt, schnell Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das baden-württembergische Umweltministerium mußte gestern zugeben, daß Stuttgart und nicht München als erste deutsche Stadt gegen die Richtlinie verstoßen hat. Als Gegenmaßnahmen erwägen einige Kommunen jetzt auch begrenzte Fahrverbote. Die gesundheitsschädlichen Partikel entstehen unter anderem durch Abgase von Dieselmotoren und Reifenabrieb.

Der EU-Grenzwert liegt bei 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. Dieser Wert darf nicht mehr als 35mal pro Jahr erreicht werden. In Stuttgart war diese Schwelle an einer Meßstation im Südwesten der Stadt bereits am 13. März überschritten worden. Als Begründung für die verzögerte Veröffentlichung der Werte hieß es, die Meßstationen in Stuttgart würden nur alle zwei Wochen ausgewertet.

In München ist jetzt die Deutsche Umwelthilfe gegen die Stadt vor Gericht gezogen. Beim Verwaltungsgericht ging ein Antrag auf einstweilige Anordnung ein, in der Fahrverbote für den Schwerlastverkehr auf bestimmten Strecken gefordert werden. In Stuttgart reichten zwei Bürger Klagen gegen die Feinstaubbelastung ein.

In Düsseldorf droht in der Corneliusstraße der dritte Meßpunkt den Grenzwert zu übersteigen. An 33 Tagen wurden bereits mehr als 50 Mikrogramm gemessen. Düsseldorf will dann die wichtige Ausfallstraße für Lkw sperren. Als zweite Stufe soll die Durchfahrt für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter verboten werden. Auch Baden-Württemberg und Hamburg arbeiten an Aktionsplänen. In Hessen werden Lkw-Fahrverbote für Hauptstraßen in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden erwogen. Darüber hinaus sollen Straßen mit Wasser gereinigt werden, um die Staubbelastung zu senken.

Hamburg schützen bislang die kräftigen Westwinde vom Meer: Doch auch hier wurde der Grenzwert an den Meßstationen Sternschanze und Stresemannstraße bereits an neun Tagen überschritten.