Internet-Provider gleichen die Sperrliste automatisch mit den angewählten Seiten ab und zeigen einen Warnhinweis statt der Seite an. Doch diese Blockade lässt sich auch umgehen.

Berlin. Um kinderpornografische Inhalte im Internet künftig zu blockieren, soll eine in skandinavischen Ländern bereits genutzte Technik auch in Deutschland eingesetzt werden. Wesentlicher Bestandteil des Systems ist eine Liste von kritischen Internet- Adressen, die vom Bundeskriminalamt erstellt und täglich aktualisiert werden soll. Sie soll alle Seiten enthalten, auf die etwa die Polizei aufmerksam geworden ist.

Internetzugangs-Anbieter sollen dann verpflichtet werden, die über ihre Server aufgerufenen Webseiten mit der Sperrliste automatisch abzugleichen und gegebenenfalls die Ansteuerung zu blockieren und stattdessen einen Warnhinweis anzuzeigen.

Eine Blockade einzelner Seiten lässt sich relativ einfach erzielen, indem zum Beispiel die jeweilige Domain-Adresse nicht mehr eindeutig in die ihr zugeordnete Nummern-Adresse (IP) übersetzt wird.

Eine solche Sperre lässt sich allerdings auch umgehen. Durch kleine, regelmäßige Änderungen der Internet-Adresse könnte ein Anbieter den Filter austricksen. Wenn ein Website-Betreiber für die Übersetzung seiner Domain in die entsprechende IP-Adresse alternativ einen Dienst wie OpenDNS statt den Server seines Providers verwendet, kann er die Sperre ebenfalls überwinden.

OpenDNS lehnt Blockaden einzelner Sites prinzipiell ab. Vielfach werden kinderpornografische Dateien aber ohnehin über private Netzwerke mit wechselnder IP-Adressen ausgetauscht, bei denen ein Filter nichts ausrichten kann.

Solche potenziellen Schlupflöcher sind nach Einschätzung von Europol-Direktor Max-Peter Ratzel jedoch kein Argument gegen das Vorhaben. "Bei der großen Mehrzahl der Kinderporno-Konsumenten handelt es sich nicht um technische Experten, die eine Seiten-Sperre ohne weiteres knacken können", sagte Ratzel der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die geplanten Blockaden könnten auch nach Meinung von Branchenvertretern wie dem Verband Bitkom die polizeiliche Arbeit nicht ersetzen, aber das Angebot erschweren. Es müsse allerdings sichergestellt sein, dass die Regelung nicht auf weitere unerwünschte Inhalte wie Raubkopien, Glücksspielseiten oder extremistische Websites ausgeweitet wird.