Die neue Abwrackprämie von 2500 Euro können alle Besitzer eines neun Jahre oder älteren Gebrauchtwagens (Erstzulassung vor 14.1.2000) nutzen, der...

Die neue Abwrackprämie von 2500 Euro können alle Besitzer eines neun Jahre oder älteren Gebrauchtwagens (Erstzulassung vor 14.1.2000) nutzen, der seit mindestens einem Jahr auf den eigenen Namen zugelassen ist. Diese Vorgaben erfüllen laut Kraftfahrzeugbundesamt etwa 16 Millionen Fahrzeuge. Der Halter muss sein Altfahrzeug verschrotten und abmelden. Parallel muss er einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen und bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/Main. Dort müssen mit Originaldokumenten (keine Kopien) die Verschrottung bei einem staatlich anerkannten Schrotthändler sowie die Zulassung des alten und neuen Wagens auf den eigenen Namen nachgewiesen werden. Die Behörde prüft die Unterlagen und zahlt die 2500 Euro aus. Die Behördengänge kann auch der Händler übernehmen, bei dem man das neue Auto kauft. Die 2500 Euro werden dann vom Preis des Neuwagens abgezogen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember.