Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Forderung von Generalbundesanwältin Monika Harms zurückgewiesen, die Befugnisse der...

Hamburg/Berlin. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Forderung von Generalbundesanwältin Monika Harms zurückgewiesen, die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus zu erweitern. In einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt hatte sich Harms für eine Änderung der Strafprozessordnung ausgesprochen, damit Erkenntnisse aus Online-Durchsuchungen nicht nur zur Gefahrenabwehr, sondern auch "im Bereich der Strafverfolgung" genutzt werden können.

"Die Regelung zur Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe", sagte Zypries dem Abendblatt. "Ich meine, wir sind vor diesem Hintergrund gut beraten, zunächst die Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde abzuwarten, bevor der Gesetzgeber neue Regelungen schafft, die den angefochtenen Grundrechtseingriff perpetuieren."

Damit stellte sich Zypries auch gegen die Unionsfraktion im Bundestag. Deren Innenexperte und stellvertretender Vorsitzender Wolfgang Bosbach (CDU) hatte zuvor im Einklang mit Harms gesagt: "Die Online-Durchsuchung haben wir im Bereich der Gefahrenabwehr. Die so rechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse müssen auch zur Strafverfolgung genutzt werden können." Aber auch innerhalb der Union ist der Vorstoß der Generalbundesanwältin nicht unumstritten. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) vertrat gestern die Auffassung: "Eine Erweiterung der Befugnisse bei der Online-Durchsuchung ist derzeit nicht sinnvoll. Zunächst einmal müssen wir die neu geschaffenen präventiven Möglichkeiten im BKA-Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus nutzen."

Das neue Bundeskriminalamtsgesetz war kurz vor Weihnachten von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Einem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zufolge muss jede Online-Durchsuchung von einem Richter genehmigt und überwacht werden. Gleichwohl reichte eine Bürgerrechtsorganisation Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein; der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) kündigte ebenfalls an, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.

Bedenken von Bürgerrechtlern und Datenschützern wollte Harms nicht gelten lassen. "Wer behauptet, Polizei und Staatsanwaltschaft wollten in jeden Computer hineinschauen, verkennt die Realität", sagte sie. "Erkenntnisse aus diesen technischen Durchsuchungen werden nur in wenigen Fällen genutzt und natürlich unter Wahrung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren."