Möglicherweise keine „besonders gefährlichen Verhältnisse“ beim tragischen Skiunfall am Neujahrstag. Deshalb sei die Staatsanwaltschaft offenbar mit einer schriftlichen Erklärung zufrieden. Ob sich Althaus überhaupt erinnert, ist unklar. Bilder vom Skiunfall. Bilder von der Beerdigung von Heinz Althaus.

München/Leoben. Der Verdacht lautet auf fahrlässige Tötung. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hatte am Neujahrstag in der Steiermark einen tragischen Skiunfall, bei dem eine Frau starb. Doch in diesem Ermittlungsverfahren der österreichischen Staatsanwaltschaft in Leoben braucht Althaus offenbar nicht mehr vernommen zu werden.

Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, hält die Staatsanwaltschaft eine Vernehmung des Politikers für verzichtbar: Der Staatsanwalt Walter Plöbst wird mit den Worten zitiert: "Wir wären mit einer Stellungnahme zufrieden. Denn er wird nicht mehr viel wissen."

Plöbst ließ durchblicken, dass "besonders gefährliche Verhältnisse", die nach österreichischem Recht ein Strafmaß von bis zu drei Jahren rechtfertigen würden, beim Althaus-Unfall auf der Skipiste nicht vorlagen. Deshalb halte er es für "nicht ausgeschlossen", dass eine "mögliche Strafe für Althaus unter der Schwelle" bleiben wird, die zu einem Eintrag ins Vorstrafenregister führt.

Althaus ist derzeit in der Rehabilitation am Bodensee. Er hat ein Schädel-Hirn-Trauma davongetragen und konnte noch nicht vernommen werden. Die Ärzte sind jedoch guter Hoffnung, dass Althaus vollständig genesen und die Amtsgeschäfte wieder aufnehmen wird. In der Thüringer CDU gibt es Spekulationen um den Zeitpunkt seines Rücktrittes, weil am 30. August ein neuer Landtag gewählt wird. In der Zwischenzeit war Althaus’ Vater gestorben. Zu dessen Begräbnis war ein sichtlich geschwächter Ministerpräsident abgeschirmt von der Öffentlichkeit erschienen.