Ein Präsident soll für mehr Kontinuität an der Spitze sorgen. Die EU-Kommission wird verkleinert: was man über den Vertrag von Lissabon wissen muss.

Das sind die wichtigsten Punkte im Vertrag von Lissabon:



Ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Präsident soll für mehr Kontinuität in der Politik der Gemeinschaft sorgen. Bislang wechseln sich die 27 EU-Staats- und Regierungschefs alle sechs Monate auf dem Chefsessel ab.



Für die gemeinsame Außenpolitik werden die Kompetenzen des EU-Außenbeauftragten aufgewertet. Er erhält einen sogenannten "Doppelhut": Zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben soll er auch die des EU-Außenkommissars übernehmen und Vizepräsident der Kommission werden. Als offizieller Titel wurde "Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" festgelegt.



Die EU-Kommission wird 2014 verkleinert. Während gegenwärtig alle 27 EU-Länder ihren eigenen Kommissar haben, werden dann nach einem Rotationsprinzip nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten in der Brüsseler Behörde vertreten sein.



Das Europäische Parlament hat von 2009 an nur noch 750 statt 785 Abgeordnete. Die Zahl der deutschen Parlamentarier sinkt von 99 auf 96.



Künftig sollen Mehrheitsentscheidungen die Regel sein. Bei Steuerfragen und in der Außenpolitik bleibt es aber beim Einstimmigkeitsprinzip.



Im Ministerrat wird zum 1. November 2014 ein Abstimmungssystem eingeführt, das die Bevölkerungsstärke der EU-Staaten besser berücksichtigt. Für einen Beschluss wird dann die Zustimmung von 55 Prozent der Mitgliedstaaten nötig sein, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung vertreten müssen.



Bis zum 31. März 2017 kann jeder einzelne Staat aber verlangen, die Abstimmung nach dem bisher gültigen System des Nizza-Vertrags zu wiederholen.



Die Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich, nur nicht in Polen und Großbritannien.



Ist eine Mehrheit der nationalen Parlamente gegen einen Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission, so muss diese ihren Vorschlag überprüfen.



Die Möglichkeit, aus der EU auszutreten, wird für euro-skeptische Staaten zum ersten Mal vertraglich festgeschrieben.