Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen im Internet erheblich erschwert.

Internetanbieter, die mehr als 10 000 Kunden haben, sollen verpflichtet werden, den Zugang zu einschlägigem Material zu blockieren. Bereits am vergangenen Freitag haben sich auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) fünf große Anbieter freiwillig dazu verpflichtet.

Wenn das Gesetz eine Mehrheit findet, dann wird das Bundeskriminalamt (BKA) ermächtigt, eine geheime schwarze Liste anzufertigen. Sie soll die Internetadressen enthalten, bei denen kinderpornografische Webseiten zu finden sind oder die auf solche Seiten verweisen. Die Internetanbieter müssen Kunden, die solche registrierten Adressen aufrufen wollen, auf eine Seite mit einem Stoppschild umleiten.

Des Weiteren soll es den Internetanbietern erlaubt werden, personenbezogene Daten von Kunden zu speichern, die auf Adressen von der schwarzen Liste zugreifen wollen. Die Daten sollen bei Bedarf den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen. Damit will man die Strafverfolgung gegen Nutzer von Kinderpornografie erleichtern.

Der Entwurf ist umstritten. Kritiker befürchten, dass damit "eine geheime Infrastruktur für das Zensieren von Internetseiten" geschaffen werde. Immerhin sieht der Entwurf aber vor, dass das BKA haften muss, falls eine Internetadresse ohne kinderpornografische Inhalte auf die schwarze Liste gerät und unbeabsichtigt gesperrt wird. (han)